Finanzierung

Das Finazierungsmodell
Auch ohne dicken Geldbeutel können wir ein Haus kaufen

Für einen Hauskauf benötigen wir eine ganze Menge Geld, das ist bei einem Hauskauf meist mehr als die einzelnen BewohnerInnen besitzen. Ein Finanzierungskonzept muss also her und das besteht bei Projekten nach dem Modell des Mietshäusersyndikats aus zwei wesentlichen Bausteinen, dem Bankredit und den Direktkrediten.
Beide Kreditarten werden mit den Mieten der BewohnerInnen des Hauses getilgt.

1. Bankkredit

Der Bankkredit ist das bekannte Modell eines Kredits und deckt einen großen Teil des benötigten Finanzierungsvolumens ab. Bei aktuell sehr niedrigen Zinsen für Kredite sind Bankkredite zudem günstig. Um von Banken einen solchen Kredit zu bekommen muss allerdings Eigenkapital vorgewiesen werden. Hier kommen Direktkredite ins Spiel, denn viele Banken werten Direktkredite als Eigenkapital.

2. Direktkredite
Rechtlich gesprochen sind...

...Direktkredite Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.
„Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die DirektkreditgeberInnen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der KreditnehmerIn (Haus-GmbH oder Mietshäuser Syndikat GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen GläubigerInnen bedient und dann erst die DirektkreditgeberInnen.“ [Quelle].

Bei einem Direktkredit leiht nicht eine Bank sondern sympathisierende Privatpersonen oder Gruppen Geld. Dafür schließen sie mit der Projekt-GmbH einen Vertrag ab und bestimmen über:

  • die Höhe des geliehenen Betrages

  • die Laufzeit des Vertrages

  • die Zinsen (0% – 1,5%)

Ein Direktkredit ist eine sinnvolle, transparente und nachhaltige Geldanlage, die zudem häufig bessere Konditionen bietet als eine herkömmliche Anlage bei einer Bank.

Das Hausprojekt wiederum erhält nicht nur den Direktkredit als Finanzmittel, sondern auch die Unterstützung vieler Menschen, die helfen wollen selbstverwaltete, alternative und sozial nachhaltige Wohnkonzepte zu verwirklichen. Es gilt das Motto:

„lieber 1000 FreundInnen im Rücken als eine Bank im Nacken“

Direktkredite sind außerdem für das Projekt im Schnitt günstiger als bei einer Bank, weshalb ein hoher Anteil von Direktkrediten am Gesamtvolumen sinnvoll ist. Ihr könnt uns also unterstützen indem ihr euer Geld statt einer herkömmlichen Bank zu geben bei unserer Projekt GmbH anlegt. Genaueres findet sich unter: Direktkredite

Aber warum sollten Hausprojekte vertrauensvolle GeschäftspartnerInnen sein

Die solide Finanzplanung wird gemeinsam mit BeraterInnen des Mietshäuser Syndikats und der Bank erstellt. Die Kalkulationen basieren auf der Ertragskraft des Hausprojekts, d.h. den Mieten, die wir über die Jahre zahlen werden. Die angespannte Mietsituation in Ballungsräumen - insbesondere in Heidelberg und der Altstadt - beugen Leerstand vor und garantieren so stabile Miteinahmen für eine verlässliche Tilgung der Kredite. Durch die sinkende Verschuldung erhöht sich über die Jahre die Stabilität des Projektes kontinuierlich.

Im Mietshäuser Syndikat sind wir Teil einer solidarischen Gemeinschaft in der über 127 Projekte (Stand 2017) verwirklicht wurden. In dieser seit den 1980er Jahren existierenden Gemeinschaft finden wir die Expertise und Erfahrung für eine gute Beratung und Unterstützung.

Anders als bei Banken gibt es dadurcheinen direkten Bezug zu Geldanlage. JedeR kann immer vor Ort sehen, was mit ihrem Geld geschieht. Auch ohne Besuch bekommt ihr regelmäßige Informationen über die Entwicklung und den Fortschritt des Projekts, z.B. über unseren Newsletter

Aber gibt es nicht trotzdem Risiken? Natürlich, denn trotz allen Vertrauens sind Hausprojekte keine Banken und können dementsprechend weniger Sicherheiten bieten. Ein scheitern des Projekt kann also nicht ausgeschlossen werden, wobei das in der bisherigen Geschichte des Syndikats erst einmal vorkam.

Rechtlicher Hinweis

Für die oben genannten "Direktkredite" gilt das Vermögensanlagengesetz seit dem 01.01.2016. Darauf weisen wir gemäß § 32 Absatz 10 (Übergangsvorschriften) hin.
 Es handelt sich hierbei um die Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen.
 Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.